Mit vielen wirtschaftlichen und technischen Aktivitäten ist heute eine Verschränkung von Nutzen- und Gefährdungspotentialen verbunden, die äusserst unübersichtlich und in ihrer Komplexität nicht vollständig beherrschbar ist.

Verantwortungsfragen können unter solchen Bedingungen oft nicht mehr allein von einzelnen Personen oder einzelnen Fachgremien beantwortet werden. Zu heterogen sind die in Erwägung zu ziehenden Betrachtungsweisen, Bewertungskriterien, Arten und Grade der (potentiellen) Betroffenheit sowie Nutzen- oder Schadenserwartungen.

Erschwerend ist zudem, dass die Frage, mit welchen Risiken und Gefahren bestimmte aktuelle oder geplante Unternehmensaktivitäten verbunden sind oder sein können, oft nicht allein nach objektiven sachlichen Kriterien beantwortet werden kann.

Gleiches gilt für die Frage nach den Betroffenen, nach deren Anzahl und Art der vermutlichen Betroffenheit. Somit lässt sich auch die Zumutbarkeit von mutmasslichen Risiken nicht allein von Experten beurteilen.

In dieser Situation wirkt einzig eine Art der Unternehmensführung vertrauensbildend, die ihre Glaubwürdigkeit aus Tatbeweisen der Verständigungsbereitschaft mit wichtigen Beziehungspartnern schöpft. Themen solch grundlegender Verständigungsprozesse können zum Beispiel Gesundheits-, Sicherheits- und ökologische Fragen sein, die sich im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftsaktivitäten stellen.

Offen und unvoreingenommen geführte Risikodialoge haben grundsätzlich eine strategisch wichtige Frühwarnfunktion. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag zur Förderung der ethischen Reputation eines Unternehmens. Denn die dokumentierte Bereitschaft zur Verständigung über Fragen, die das physische und psychische Wohlbefinden der Menschen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit einer Firma betreffen, kann hervorragende Tatbeweise dafür liefern, dass ein Unternehmen sein an sich legitimes Erfolgsstreben glaubwürdig dem Grundsatz der vorbehaltlosen Respektierung der Menschenwürde unterstellt.


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